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Bestattungsarten

In der Eifel-Mosel-Region sind wir von Bestattungen Senftleben stets für Sie da

Erdbestattungen

Die Erdbestattung, auch „Inhumation“ genannt, bezeichnet die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg auf dem Friedhof. Diese gehört zu der ältesten Form der Bestattung, vorwiegend in unserem Kulturkreis.

In der Regel findet zuerst ein Gottesdienst in der Kirche oder eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle statt. Anschließend wird der Sarg von der Trauergemeinde zum Grab begleitet. Eine Aufbahrung direkt am Grab ist durchaus möglich.

Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung ist die Art der Bestattung, bei der die Leiche der/des Verstorbenen verbrannt wird. Dieser Vorgang des Verbrennens wird auch „Kremation“ oder „Einäscherung“ genannt. 

Die Asche der/des Verstorbenen wird dann in eine Aschenkapsel gefüllt und in den meisten Fällen in einer Schmuckurne beigesetzt.

Im Gegensatz zur Erdbestattung darf eine Kremation oder Feuerbestattung ausschließlich nach der ausdrücklichen Willensbezeugung des Verstorbenen stattfinden. Diese setzt voraus, dass der Wille eingeäschert zu werden vom Verstorbenen selbst schriftlich festgelegt wurde oder dass ein naher Verwandter (Ehepartner, Kinder, Enkel) diesen Wunsch der/des Verstorbenen schriftlich bestätigt.

Eine Urnenbeisetzung kann auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, als Baumbestattung in einem Friedwald/Waldfriedhof oder als Seebestattung, erfolgen.

Wegen des in Rheinland-Pfalz herrschenden Friedhofszwangs ist die Verstreuung der Asche aus der Luft nicht erlaubt.

Anders in unserem Nachbarland, dem Großherzogtum Luxemburg. Dort ist eine Verstreuung beim Krematorium oder auf bestimmten Friedhöfen möglich.

Naturbestattungen – Friedwald Baumbestattung

Unter dem Begriff „Naturbestattung“ versteht man die Form von „Bestattungen in der freien Natur“ außerhalb von Friedhöfen.

Die Baumbestattung findet im Friedwald statt. Wie der Begriff verrät, handelt es sich um eine Beisetzung im Wald im Wurzelbereich eines Baumes. Bei dieser Bestattungsart gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich entweder für einen einzelnen Baum, Familienbaum, Gemeinschafts- oder Partnerbaum, entscheiden.

Im Gegensatz zu den Friedhofsbestimmungen ist im Friedwald das Setzen eines Grabmals nicht erlaubt. Lediglich eine kleine Plakette am Baum oder ein in den Boden eingelassener Stein soll an die Gedenkstätte erinnern. So wird verhindert, dass der Wald sein natürliches Gesamtbild verliert.

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