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Trauerfall

In der Eifel-Mosel-Region sind wir von Bestattungen Senftleben stets für Sie da

Was tun bei einem Trauerfall?

Der Tod eines Menschen bereitet den Betroffenen nicht nur Schmerz und Trauer, sondern manches Mal auch Unsicherheit und Verwirrung.
Oft stellt sich die Frage: Was muss zuerst erledigt werden?

  • Verstirbt jemand zu Hause, müssen Sie als erstes einen Arzt verständigen. Nach Möglichkeit sollte es der Hausarzt sein. Dieser hat die/den Verstorbenen gekannt und es wird ihm anhand des Krankheitsbildes eher möglich sein, den Tod zu bescheinigen.

    In Notfällen, d. h., wenn jemand plötzlich verstorben ist, sollten Sie unbedingt den Notarzt informieren.

    Ist jemand im Krankenhaus oder in einem Alten-/Pflegeheim verstorben, so kümmert sich die Heimleitung in der Regel darum, dass der Tod von einem Arzt dokumentiert wird.
    Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

  • Informieren Sie nun uns, Ihr Bestattungsunternehmen Senftleben.

Welche Unterlagen werden im Todesfall benötigt?

Folgende Unterlagen der/des Verstorbenen benötigen wir, damit wir die Bestattung einleiten und uns um weitere Schritte kümmern können:

  • Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Familienstammbuch; ansonsten:
    • Abstammungs-/Geburtsurkunde – bei Ledigen
    • Heiratsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch/beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister – bei Verheirateten
    • Heiratsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch/beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister und rechtskräftiges Scheidungsurteil – bei Geschiedenen
    • Heiratsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch/beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Partners – bei Verwitweten
  • Nachweis einer Grabstätte
  • Falls abgeschlossen, den Bestattungsvorsorgevertrag.

Für weitere Formalitäten, die wir in Ihrem Namen übernehmen sollen, sind vorzulegen:

  • Rentenversicherungsnummern (siehe: Rentnerausweis/Rentenbescheid oder Kontoauszug) zur Abmeldung der Alters- bzw. Witwenrente und evtl. zur Beantragung des Sterbevierteljahres
  • Kranken-/Gesundheitskarte
  • ggfs. Schwerbehindertenausweis

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